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    Erklärung zur Barrierefreiheit

    Die AKfZ-Sachverständigenbüro Dalyan ist bemüht, die Internetseite www.astron-personal.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.

    Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0. beruht auf einer am 09.01.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

    Nicht barrierefreie Inhalte

    Aktueller Stand der Umsetzung

    Diese Website ist zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Erklärung nicht komplett barrierefrei. Daher erfüllt sie nicht vollständig die Anforderungen der WCAG 2.1.

    Die digitale Barrierefreiheit der Konformitätsstufe AA wurde im Wesentlichen erreicht. Aktuell gelten folgende Ausnahmen:

    Farbkontrast

    Die im Corporate Design der Astron Personal GmbH verwendeten Farben entsprechen nicht in allen Farbkombinationen den Anforderungen an eine kontrastreiche Darstellung von Informationen.

    Tabellen ohne Überschrift

    Nicht alle gezeigten Tabellen verfügen zum aktuellen Zeitpunkt über eine aussagekräftige Überschrift.

    Bilder und Bildergalerie

    Die eingebundenen Bildergalerien konnten nicht auf eine vollständige barrierefreie Kennzeichnung der Bilder und ihrer Alternativtexte überprüft werden.

    Text im Bild

    Nicht alle enthaltenen Bilder konnten darauf überprüft werden, ob sie Textinformationen alleine über den Bildinhalt vermitteln und somit keine Textalternative anbieten.

    Allgemeine Textlinks

    Einige Textlinks enthalten die Formulierung "Weiterlesen" ohne eindeutige Zielangabe. Besonders wenig unterscheidbar sind diese, wenn gleich mehrere gleichlautende Linkbezeichnungen auf einer Website eingebunden sind. In diesen Fällen bietet das verwendete CMS aktuell keine technische Alternative an.

    Redaktionelle Inhalte

    Eine Vielzahl dezentraler Online-Redakteurinnen und Online-Redakteure verantwortet die fachlichen Inhalte einzelner Websites. Trotz Hinweisen auf eine möglichst barrierefreie Vermittlung der Informationen können die Anforderungen im Einzelfall nicht oder nicht vollständig eingehalten werden.

    Angebotenes Material

    PDF-Dokumente, Flyer, Formulare, Bilder und anderes Material, das zur Ansicht und zum Download angeboten wird, wurde teilweise nicht barrierefrei erstellt oder aus Kapazitätsgründen noch nicht barrierefrei neu gestaltet.

    Digitale Barrierefreiheit wird auch zunehmend in der redaktionellen Bearbeitung der Website umgesetzt. Schrittweise verbessert sich somit auch auf diesem Weg die Zugänglichkeit des Online-Angebots.

    Möchten Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind, schreiben Sie uns eine E-Mail an die Adresse  Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Sie können uns auch per Post kontaktieren:
    KfZ-Sachverständigenbüro Dalyan
    Schalkhäuser Landstraße 26
    91522 Ansbach

    Telefon: 0174 74 38 681
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

    Durchsetzungsverfahren

    Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

    Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV.

    Schlichtungsverfahren

    Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG (Behindertengleichstellungsgesetz). Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

    Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

    Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

    Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

    Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
    IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
    Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
    St.-Martin-Straße 47
    81541 München

    E-Mail:
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    Website:
    www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

     

    Eine Barriere melden

    Hier haben Sie die Möglichkeit, uns über etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen aufmerksam zu machen.

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    KfZ-Sachverständigenbüro Dalyan
    Schalkhäuser Landstraße 26
    91522 Ansbach
    Kontakt:
    Telefon: 0174 74 38 681
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

    Ihr Anliegen an uns:

    Ja, ich stimme den Datenschutzbestimmungender Firma Dalyan Gutachten zu.
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